AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 18.06.2024)

§1 Gegenstand und Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Leistungen der Firma KeepBlue GmbH (nachfolgend Auftragnehmer genannt).
  2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers die vertragliche Leistung vorbehaltlos erbringt.
  3. Diese AGB gelten gegenüber allen Vertragspartnern, mit Ausnahme von Verbrauchern.

§2 Angebot, Bestellung und Vertragsabschluss

  1. Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer oder mit Beginn der Auftragsdurchführung durch den Auftragnehmer zustande.
  2. Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.

§3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Die für die vertragliche Leistung geltenden Konditionen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag.
  2. Hat der Auftraggeber eine Verzögerung der Leistungserbringung von mehr als drei Monaten seit der Auftragserteilung zu vertreten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Konditionen zu berechnen, sofern der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber schriftlich in Kenntnis gesetzt hat. Im Falle der Anpassung von Konditionen hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung schriftlich zu kündigen.
  3. Die vereinbarten Konditionen verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.
  4. Sofern keine anderweitige vertragliche Vereinbarung vorliegt, werden Nebenleistungen, wie Reisekosten, Übernachtungskosten und Spesen gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  6. Für in sich abgeschlossene Leistungsteile kann der Auftragnehmer nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen eine Abschlagszahlung in Höhe des erbrachten Leistungswertes verlangen.
  7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Rechtsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur dann zu, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt ist.
  8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde.

§4 Zahlungsverzug

  1. Während eines Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung ganz oder teilweise zu verweigern. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu entrichten.
  2. Ist die Zahlung von monatlichen Vergütungen vertraglich vereinbart und gerät der Auftraggeber schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug, wird der gesamte Betrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zur sofortigen Zahlung fällig.
  3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt unberührt.

§5 Grundsätze zur Leistungserbringung

  1. Sofern kein Leistungszeitraum vereinbart ist, erfolgt der Beginn der Leistung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Vertragsschluss. Ist vor Beginn der Leistungen durch den Auftragnehmer eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers notwendig, beginnt diese Frist nicht zu laufen, bevor der Auftraggeber diese Pflicht erfüllt hat.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich ohne Zustimmung des Auftraggebers zur Erbringung der vertraglichen Leistung Dritter zu bedienen, soweit dem keine vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Diese Dritten werden nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
  3. Soweit die vertragliche Leistung in den Geschäftsräumen oder auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers zu erbringen ist, findet keine Eingliederung der vom Auftragnehmer entsandten Mitarbeiter und Beauftragten in den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers statt. Es besteht über die Ausübung des Hausrechts hinaus keine unmittelbare Weisungsbefugnis des Auftraggebers gegenüber den Mitarbeitern und Beauftragten des Auftragnehmers, soweit dem keine vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
  4. Die weitergehende Beobachtung von Entwicklungen und Erkenntnissen, die nach Leistungserbringung bekannt werden, sowie die Überprüfung bzw. Aktualisierung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen und Ergebnisse schuldet der Auftragnehmer nicht.
  5. Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers auf einen Dritten übertragen.

§6 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Soweit nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, endet der Vertrag mit dem Abschluss aller zum vereinbarten Leistungsumfang gehörenden Arbeiten.
  2. Soweit bei Dauerschuldverhältnissen nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§7 Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erforderlich sind.
  2. Der Auftraggeber hat alle Wünsche in Beziehung auf die Leistungserbringung ausschließlich an den vom Auftragnehmer benannten Ansprechpartner heranzutragen.
  3. Sofern die Leistungen vor Ort beim Auftraggeber erbracht werden, stellt der Auftraggeber die zur Erbringung der Leistungen durch den Auftragnehmer erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Komponenten (z.B. Strom, Netzanschluss, Beamer) unentgeltlich zur Verfügung.
  4. Der Auftraggeber stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche vom Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der vom Auftragnehmer geforderten Form zur Verfügung.
  5. Der Auftraggeber wird die an den Auftragnehmer übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
  6. Der Auftraggeber wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der Auftragnehmer in der Erbringung seiner Leistungen nicht behindert wird. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer und/oder die durch den Auftragnehmer beauftragten Dritten für die Erbringung der Leistungen den erforderlichen Zugang zu den erforderlichen Informationen und Räumlichkeiten erhalten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
  7. Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen insoweit als vertragskonform erbracht, als dass die vereinbarte Vergütung für diesen Leistungsteil dennoch zu entrichten ist. Zeitpläne für die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen verschieben sich in entsprechendem Umfang. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den jeweils geltenden Konditionen gesondert vergüten.
  8. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Auftraggebers unentgeltlich.

§8 Haftung des Auftragnehmers und Verjährung

  1. Der Auftragnehmer ist von der Verpflichtung zur Leistung und Haftung befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung des Vertrages auf den Eintritt von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsschluss zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn die Umstände höherer Gewalt bei einem Subunternehmer eintreten. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, sonstige Naturkatastrophen, Wassereinbrüche, Stromausfälle, Pandemie sowie sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände ähnlicher Art.
  2. Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen/Daten, soweit der Auftragnehmer deren Überprüfung nicht vertraglich schuldet.
  3. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten betroffen sind. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
  4. Die vorgenannten Einschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
  6. Alle Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren in zwölf Monaten.

§9 Haftung des Auftraggebers

Überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung Daten, so haftet er für alle Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die diese Daten beim Auftragnehmer verursachen, in vollem Umfang.

§10 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen oder Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Textform, es sei denn, es ist in diesen AGB anderes festgelegt.

§11 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz des Auftragnehmers.

§12 Datenschutz

Siehe Datenschutzhinweise unter: https://www.keepblue.de/datenschutzerklaerung

§13 Geheimhaltung

  1. Sämtliche zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber im Rahmen des Vertragsverhältnisses und auch während der Vorverhandlungen vor Abschluss eines Vertrages ausgetauschten Informationen/Daten (Dokumente, Dateien, Konzepte) gelten als vertraulich und sind innerhalb der beteiligten Vertragspartner nur den Mitarbeitern zugänglich zu machen, die diese Informationen zur Erfüllung des Vertragszwecks benötigen.
  2. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus. Nach Ablauf von 2 Jahren werden alle beim Auftragnehmer vorhandenen Daten gelöscht, sofern keine anderen gesetzlichen Vorschriften gelten.
  3. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber werden ihr Personal entsprechend unterweisen und zur Einhaltung dieser Vereinbarung verpflichten.

§14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Düsseldorf. Zuständig ist das Amtsgericht Düsseldorf.
  3. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.